Der Umgang mit Leistungsstörungen in und nach Vergabeverfahren gemäß VOL/B
Art:
Grundseminar
Anmeldeschluss:
25.05.2012
Inhalt:
Die öffentlichen Hände klagen immer häufiger über
Leistungsstörungen, auch Schlechtleistungen, bei der
Vertragserfüllung und das nicht mehr nur bei Bauleistungen,
sondern zunehmend auch bei Dienstleistungen aller Art. Nicht
immer ist das Unternehmen Schuld. Schon in der
Vorbereitungsphase des Vergabeverfahrens wird seitens der
öffentlichen Hände oft nicht genügend Augenmerk auf die
Vertragsbedingungen und auf die Besonderen
Vertragsbedingungen gelegt. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Einkaufs sind in der Regel keine Rechtsanwälte
und können damit auch die Vertragsbedingungen nicht
rechtssicher formulieren. Dies obliegt den Rechtsabteilungen
und / oder den Vorgesetzten.
Des Weiteren müssen die Vertragsbedingungen und
Besonderen Vertragsbedingungen bei Leistungsstörungen
während der Leistungserbringung auch durchgesetzt werden.
Dieses Seminar versetzt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
die Lage, Vertragsbedingungen gemäß Gegenstand korrekt zu
formulieren und während der Vertragserfüllung auch zu
kontrollieren und durchzusetzen. Zu den einzelnen Punkten
erfolgt die ausführliche Darstellung von Einzel- bzw.
Detailproblemen, mit praktischen Beispielen unterlegt.
Führungskräfte und Juristinnen und Juristen der öffentlichen Verwaltungen
Teilnahmegebühr:
650,00 EURO (zzgl. MwSt.)
Ablauf:
Dienstag:
09.00 - 12.30 Uhr
-Darstellung der VOL/B
-Vertragsfristen, Unterscheidung Vertrags- und Einzelfristen
-Vertragsstrafe wegen verspäteter Leistungserbringung
-Vergütung von Nachtragsleistungen, Unterscheidung
geänderter und zusätzlicher Leistungen, Bestimmung des
Vertragssolls etc.
-Vertragliche Grundlagen für Nachträge
13.30 - 15.00 Uhr
-Preisanpassung bei Mengenabweichungen, Darstellung neuer
Preisbildung
-Abrechnung geänderter und zusätzlicher Leistungen
-Weitere Fragen der Abrechnung
-Stundenlohnarbeiten
15.15 - 16.30 Uhr
-Abnahme der Leistung; Bedeutung
-Mängelbeseitigung zu Lasten der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers vor und nach der Abnahme
-Sicherheiten im Dienstleistungsvertrag