Die korrekte Durchführung der Beschränkten Ausschreibung VOL
Art:
Grundseminar
Anmeldeschluss:
22.03.2011
Inhalt:
Beschränkte Ausschreibungen werden häufig angewandt, um
den angeblichen so großen Bieterkreis auf einen wirtschaftlich
vertretbaren Kreis einzuschränken. Dabei spielt häufig der
Gedanke "möglichst nur noch (den) einen Bieter/ (die) eine
Bieterin" zu ermitteln, der /die dann den gewünschten
Zuschlag erhält, eine Rolle. Vielfach existiert keine
Produktneutralität, denn "man weiss ja, was man von wem
will". Dann ist die Wirtschaftlichkeit der Beschränkten
Ausschreibung zu Gunsten eines bestimmten Anbieters/einer
bestimmten Anbieterin geopfert worden. Eine Unkorrektheit im
Vergabeprozedere wird aber dann erst durch die
Rechnungngsprüfungsstellen bzw. die Gerichte festgestellt.
Für eine Korrektur und somit für ein wirtschaftliches Ergebnis
für den Öffentlichen Auftraggeber/ die Öffentliche
Auftraggeberin ist dies zu spät! Der Schaden für die
Öffentliche Hand ist gegeben.
In einzelnen praktischen Übungen werden die Bestandteile
einer Beschränkten Ausschreibung erarbeitet und
dokumentiert.
-Die Begründung gemäß Vergaberecht für eine Beschränkte
Ausschreibung
-Die Ermittlung der geeigneten Bieter/innen im Verfahren
(Teilnahmewettbewerb)
-Die Erstellung der Vergabeunterlagen
-Die organisatorische Durchführung der Beschränkten
Ausschreibung unter besonderer Berücksichtigung der
gegebenen Formvorschriften
13.30 - 16.30 Uhr
-Die formalen Angebotsabgaben der Bieter/Bieterinnen
-Die zugelassenen Aufklärungsgespräche mit den
Bietern/Bieterinnen
-Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
-Die formale Dokumentation des Prozesses und des
Ergebnisses