Schwellenwert und seine Bedeutung

Im öffentlichen Vergabewesen spielen sogenannte Schwellenwerte eine wichtige Rolle. Denn sie stellen die Wertschwelle, ab der die Pflicht besteht, eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft zu veröffentlichen. Auf diese Weise wird die Ausschreibung EU-weit zugänglich - und es ist mit einem entsprechend großen Teilnehmerfeld zu rechnen. Der Schwellenwert ist dabei für die einzelnen Bereiche Bau, Liefer- und Dienstleistung unterschiedlich hoch. Ist der jeweilige Schwellenwert überschritten und das Vergabeverfahren somit EU-weit angelegt, kommen im Vergabeprozess die Regeln des Government Procurement Agreement (GPA) zur Anwendung.

Um sicherzustellen, dass in allen EU-Staaten von einem bestimmten Schwellenwert die exakte Größe angewandt wird, wird der Gegenwert der Schwellenwerte von der EU Kommission in den europäischen Währungen - wie Euro, Kronen oder Pfund - nach Artikel 78 der EU-Richtlinie 2004/18/EG alle zwei Jahre neu berechnet und bekannt gegeben. Dies geschieht entsprechend den Wechselkursschwankungen zu den Sonderziehungsrechten (SZR). Beschaffung muss Schwellenwerte genau im Blick haben.

Die genaue Kenntnis der geltenden Schwellenwerte ist für Vergabestellen sehr wichtig - um sicherzugehen, dass die eigenen Vergabeverfahren in jedem Fall konform mit dem EU-Recht sind. Das bedeutet bei Überschreitung des Schwellenwerts meist erhöhten Bearbeitungsaufwand, weil sich die Zahl der potenziellen Mitbieter im Vergleich zu national beschränkten Ausschreibungen oft stark vergrößert.