Rahmenvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gestalten

Einen Rahmenvertrag schließen Auftraggeber und Auftragnehmer in der Regel, um die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung in einem Projekt beziehungsweise Auftrag abzustecken, jedoch Platz zu lassen für Einzelfälle und flexible Einzellieferungen.

Im Regelfall sollten Sie darauf achten, folgende Punkte in einem Rahmenvertrag festzuschreiben: Vertragsdauer und Kündigungsfristen, Preisrahmen und Rabattklauseln, Liefer- beziehungsweise Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie Abnahmepflichten des Auftraggebers und Qualitätskriterien für Leistungen und Produkte.

Darüber hinaus sind die Vertragspunkte in einem Rahmenvertrag variierbar, und können mehr oder weniger komplex die Leistungen umreißen, die Konditionen für die Leistungserbringung sowie die Einschränkungen, die es sowohl von Seiten des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers im Projekt gibt.

Flexibilität und Planungssicherheit im Prozess gewährleisten

Beispielsweise sehen Rahmenverträge für Warenlieferungen oder auch Dienstleistungen oft so aus, dass Gesamtmenge und Zeitrahmen vereinbart werden - diese Gesamtmenge jedoch in Einzellieferungen unterschiedlicher Größe abgerufen werden kann. Für den Auftraggeber bedeutet das Flexibilität und Individualität, während der Auftragnehmer Produktions- beziehungsweise Planungssicherheit hat.

Bei Fragen zur Gestaltung von Rahmenverträgen oder Rahmenvereinbarungen stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung!