So funktionieren Öffentliche Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen dienen dazu, aus einem breiten Bewerberfeld den bestmöglichen Leistungserbringer für einen bestimmten Auftrag zu ermitteln. Der Weg einer solchen Ausschreibung führt vom Initiator - dem ausschreibenden Unternehmen beziehungsweise Institution - über die Veröffentlichung in speziellen Medien - Ausschreibungsblättern und Portalen - zum potenziellen Auftragnehmer. Dieser muss sich aktiv bewerben - in der Regel mittels Angebotsabgabe zu den Rahmenbedingung, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.

Um das Teilnehmerfeld bei einer Öffentlichen Ausschreibung einzugrenzen und zu qualifizieren, steht vor der konkreten Angebotsabgabe meist noch ein Teilnahmeantrag. Wenn Sie als Vertreter aus dem Bereich KMU einen solchen Antrag abgegeben und vom Initiator der Ausschreibung ins Teilnehmerfeld aufgenommen wurden, dürfen Sie für die angefragte Leistung ein individuelles und möglichst intuitiv erfassbares Angebot abgeben. Häufig müssen in diesem Schritt auch vom Auftraggeber speziell eingerichtete Formulare ausgefüllt werden - Hierbei sollten Sie sich ganz genau an die Vorgaben halten, um nicht wegen formeller Fehler von der Öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen zu werden.

Chancen zur Nachfrage nutzen

In den meisten Öffentlichen Ausschreibungen ist es möglich, dem Auftraggeber Nachfragen zu stellen. Da die Ausschreibungsunterlagen in vielen Fällennicht bis ins kleinste Detail jede Frage beantworten können, empfiehlt es sich, diese Möglichkeit zu nutzen. Allerdings gilt: Das ausschreibende Unternehmen muss jede Antwort auf eine Nachfrage öffentlich machen - und somit allen Mitbewerbern zur Verfügung stellen.