Erfolgreich beteiligen an der Öffentlichen Auftragsvergabe

Wenn öffentliche Auftraggeber - zum Beispiel kommunale Träger, Bundesministerien oder EU-Einrichtungen - einen Auftragnehmer zur Umsetzung einer bestimmten Leistung suchen, so geschieht dies mittels Öffentlicher Auftragsvergabe. Nicht nur als Großkonzern, auch als Klein- oder mittelständisches Unternehmen dürfen Sie sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Dabei gilt es, sowohl formelle Rahmenbedingungen zu erfüllen, als auch die Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen darzustellen.

Die Öffentliche Auftragsvergabe kann entweder als Gesamtauftrag oder in sogenannten Losen erfolgen - hierbei unterscheidet man Teillose (wobei die Leistungsbausteine in Mengen aufgeteilt sind) und Fachlose (dies ist die Aufteilung der angefragten Leistungen nach Art und Fachgebiet)

Rechtlicher Rahmen für die Öffentliche Auftragsvergabe

Die Öffentliche Auftragsvergabe ist in der Europäischen Union durch ein spezielles Vergaberecht geregelt. Darunter fallen vorrangig Aufträge über Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen beziehungsweise sogenannte Auslobungsverfahren gegen Entgelt.

Seit einer Gesetzesnovellierung in 2009 gilt übrigens, dass besonders mittelständische Interessen bei der Öffentlichen Auftragsvergabe vornehmlich und angemessen zu berücksichtigen sind.

Bei Fragen zum Umgang mit dem Thema Öffentliche Auftragsvergabe beziehungsweise zur Teilnahme an Ausschreibungen in diesem Bereich helfen wir Ihnen gern weiter - wenden Sie sich an unsere Experten!