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UBK Software Vergabeleitsystem

+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Mit Fristenrechner Termine von Vergabeverfahren bestimmen

Die Fristen im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind gesetzlich genau festgelegt. Denn je nach Umfang einer Ausschreibung und Anspruch an die Komplexität eines Angebots muss den Teilnehmern ausreichend Zeit für die Umsetzung gegeben werden. Um alle Vorgaben in Hinsicht auf Zeiträume gesetzeskonform einzuhalten, können Verantwortliche im Beschaffungswesen sogenannte Fristenrechner einsetzen. Diese Online-Tools bieten einen guten Überblick darüber, wie eine bestimmte Vergabe zeitlich zu strukturieren ist.

Um mittels Fristenrechner ein Vergabeverfahren in die passenden und gesetzlich vorgegebenen Zeiträume zu unterteilen, müssen verschiedene Parameter angegeben werden. Als Einkäufer im Bereich Öffentliche Auftraggeber müssen Sie für ein optimales Ergebnis beim Einsatz eines Fristenrechners deshalb umfangreiche Informationen bereit halten. Das beginnt bei Angabe des Starttages, über die Angabe zu Vorabinformationen, zu eventuell vorgesehenen Ortsbesichtigungen, zu eventuell vorgesehenen Angebotsfristverkürzungen bis hin zu konkreten Angaben über Bearbeitungszeiten und Dauer von Entscheidungsfindungsprozessen sowie Angaben zur beabsichtigten Form einer Bieterinformation - online oder offline.

Was leistet ein Fristenrechner?


Der Fristenrechner gibt Ihnen dann nach nur wenigen Klicks ganz komfortabel aus, ab wann die Vergabeunterlagen versandt werden müssen, wie lange Fragen der Mitbieter erlaubt sein müssen, wann die Angebotsunterlagen eröffnet werden dürfen, wann der Zuschlagstermin ist und wann der Bekanntmachungstermin liegt - und damit der Abschluss des Vergabeverfahrens.