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+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Freihändige Vergabe zur schnellen Auftragserteilung

Bei einer sogenannten Freihändigen Vergabe werden Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Ähnlich wie bei der Beschränkten Ausschreibung fordert auch bei diesem Vergabeverfahren der Auftraggeber ausgewählte Unternehmen aktiv zur Angebotsabgabe auf. Dies kommt aber in der Regel nur bei Dienstleistungen oder Produkten von eher geringem Wertumfang zum Einsatz sowie in Fällen, in denen möglichst schnell ein passender Auftragnehmer gefunden werden muss.

Allerdings gibt es auch bei der Freihändigen Vergabe die Pflicht für die Vergabestelle, einen Auftraggeber im Wettbewerbsverfahren zu finden - d.h. also, auch hier sind immer mehrere Firmen im Rennen. Es gelten allgemeine Grundsätze wie zum Beispiel das Gleichbehandlungsgebot, und es muss eine ausführliche und konkretisierende Leistungsbeschreibung in der Angebotsaufforderung stehen. Der Auftraggeber muss darüber hinaus eine sogenannte Vergabeakte anfertigen, in der nachvollziehbar die Entscheidungsfindung im Vergabeprozess festgehalten ist.

Verhandeln schon im Vergabeprozess


Trotz der Anforderungen an Vergabeakte und Leistungsbeschreibung herrscht bei der Freihändigen Vergabe jedoch keine solche Formstrenge, wie bei Ausschreibungen - Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist deshalb etwas anders. Als Mitbieter in einem Auftrag, der über Freihändige Vergabe zugewiesen wird, können Sie deshalb zum Beispiel bereits in der Angebotsphase zu Verhandlungen über Leistungen und Preise gebeten werden.