Per Ausschreibung zum Auftrag

Die Ausschreibung ist heute eines der wichtigsten Mittel für Auftraggeber - besonders aus dem Öffentlichen Sektor -, um an kompetente und leistungsfähige Firmen zu kommen, mit denen sich Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen erfolgreich umsetzen lassen. Eine Ausschreibung kann sowohl online erfolgen, als auch über die Zusendung sämtlicher Dokumente auf dem Postweg. Prinzipiell lassen sich zwei Arten von Ausschreibungen unterscheiden: die Beschränkte Ausschreibung, bei der von vornherein nur ein bestimmtes potenzielles Teilnehmerfeld angesprochen wird, sowie die Öffentliche Ausschreibung, die jedem interessierten Unternehmen zur Teilnahme offen steht.

Bedeutung des Schwellenwerts bei Ausschreibungen

Für die verschiedenen Leistungsbereiche gelten in der EU sogenannte Schwellenwerte. Ausschreibungen unterhalb dieser Schwellenwerte - das sind ca. 90 Prozent aller Bieterverfahren - werden durch nationales Recht geregelt. Bei Ausschreibungen ab den Schwellenwerten finden die EU-weit geltenden Regeln des -Government Procurement Agreement- (GPA) Anwendung.

Sowohl als Großunternehmen als auch als Firma aus dem Bereich KMU dürfen Sie sich an Ausschreibungen beteiligen. Bei Fragen zu Handling und Ablauf einer solchen Ausschreibung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!