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+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Offenes Verfahren mit Rückrechnung vom Vertragstermin zum Prozessstart

52 Kt Fristen im Vergabeverfahren:
(gemäß § 12 EG Abs. 2 VOL/A Ausgabe 2009)

Fertigstellungstermin/Liefertermin/Einsatzzeitpunkt

Zeitrahmen für Erstellung/Bestellung/Lieferfrist

Tage

Beabsichtigte Bieterinformation gemäß GWB § 101a in Form einer elektronischen Übermittlung (Fax/E-Mail)

Bearbeitungszeit der Angebote innerhalb des ÖAG

Tage

Entscheidungsprozess innerhalb des ÖAG

Tage

Durchgeführte Vorabinformation mit der Absicht der Verkürzung der Angebotsfrist

Mögliche Fristverkürzung bei gegebener Vorinformation gemäß § 12 EG Abs. 3b VOL/A [normal = 16 Kt / maximal = 30 Kt]

Tage

Angebotsverkürzung bei elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung

Angebotsfristverkürzung bei Durchführung einer elektronischen Vergabe [nicht in Kombination mit einer Fristverkürzung wegen Vorveröffentlichung § 12 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A]

Ortbesichtigungstage (werden zusätzlich berücksichtigt)

Tage

Bearbeitungszeit / Erstellung Vergabeunterlagen

Tage

Haftungshinweis:

Dieser Fristenrechner ist lediglich eine Rechenhilfe und stellt keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall dar. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung für etwaige Berechnungsfehler wird nicht übernommen.