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Der Fristenrechner für EU-Vergabeverfahren
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+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Offenes Verfahren mit Rückrechnung vom Vertragstermin zum Prozessstart
52 Kt
Fristen im Vergabeverfahren:
(gemäß § 12 EG Abs. 2 VOL/A Ausgabe 2009)
Fertigstellungstermin/Liefertermin/Einsatzzeitpunkt
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31
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Zeitrahmen für Erstellung/Bestellung/Lieferfrist
Tage
Beabsichtigte Bieterinformation gemäß GWB § 101a in Form einer elektronischen Übermittlung (Fax/E-Mail)
Nein
Ja
Bearbeitungszeit der Angebote innerhalb des ÖAG
Tage
Entscheidungsprozess innerhalb des ÖAG
Tage
Durchgeführte Vorabinformation mit der Absicht der Verkürzung der Angebotsfrist
Nein
Ja
Mögliche Fristverkürzung bei gegebener Vorinformation gemäß § 12 EG Abs. 3b VOL/A [normal = 16 Kt / maximal = 30 Kt]
Tage
Angebotsverkürzung bei elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung
Nein
Ja
Angebotsfristverkürzung bei Durchführung einer elektronischen Vergabe [nicht in Kombination mit einer Fristverkürzung wegen Vorveröffentlichung § 12 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A]
Nein
Ja
Ortbesichtigungstage (werden zusätzlich berücksichtigt)
Tage
Bearbeitungszeit / Erstellung Vergabeunterlagen
Tage
Haftungshinweis:
Dieser Fristenrechner ist lediglich eine Rechenhilfe und stellt keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall dar. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung für etwaige Berechnungsfehler wird nicht übernommen.
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