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Der Fristenrechner für EU-Vergabeverfahren
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+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Nichtoffenes Verfahren (invers)
77 Kt
Fristen des Verfahrens:
vorgegebene Normalfrist gemäß § 12 EG Abs. 3 und 4 VOL/A =
37
Kt Teilnahmewettbewerb und
40
Kt Angebotsfrist
Fertigstellungstermin/Liefertermin/Einsatzzeitpunkt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Zeitrahmen für Erstellung/Bestellung/Lieferfrist
Tage
Beabsichtigte Bieterinformation gemäß GWB § 101a in Form einer elektronischen Übermittlung (Fax/E-Mail)
Nein
Ja
Bearbeitungszeit der Angebote (Bewertung und Entscheidung)
Tage
Liegt eine Dringlichkeit gemäß § 12 EG Abs. 5 VOL/A vor?
Nein
Ja
Mögliche Reduktion der Angebotsbearbeitungsfrist bei objektiver Dringlichkeit um maximal 30 KT
Diese Möglichkeit besteht gemäß KP II grundsätzlich bis zum Ende 2010!
Tage
Liegt eine Vorinformation gemäß § 15 EG Abs. 6 VOL/A vor?
Nein
Ja
Verkürzung der Angebotsbearbeitungsfrist um: (4 max. 18 KT)
Tage
Angebotsfristverkürzung wegen gegebener elektronischer Übermittlung aller Bestandteile der Vergabeunterlagen (elektronisch, frei, direkt und vollständig §12 EG VOL/A)
Nein
Ja
Ortsbesichtigungstage
Tage
Bearbeitung der Teilnahmeanträge inkl. Entscheidung
Tage
Mögliche Reduktion der Teilnahmewettbewerbsfrist bei objektiver Dringlichkeit um maximal 22 KT
Tage
Teilnahmewettbewerbsfristverkürzung wegen gegebener elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung
Nein
Ja
Bearbeitungszeit / Erstellung Vergabeunterlagen
Tage
Zur Information für den ÖAG
Haftungshinweis:
Dieser Fristenrechner ist lediglich eine Rechenhilfe und stellt keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall dar. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung für etwaige Berechnungsfehler wird nicht übernommen.
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