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+++ Aktuelle News +++
24.01.2012
Neuer Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beschlossen!
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06.12.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht!
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30.09.2011
Brandenburgisches Vergabegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 21. September 2011 veröffentlicht!
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Nichtoffenes Verfahren (invers)

77 Kt Fristen des Verfahrens:
vorgegebene Normalfrist gemäß § 12 EG Abs. 3 und 4 VOL/A = 37 Kt Teilnahmewettbewerb und 40 Kt Angebotsfrist

Fertigstellungstermin/Liefertermin/Einsatzzeitpunkt

Zeitrahmen für Erstellung/Bestellung/Lieferfrist

Tage

Beabsichtigte Bieterinformation gemäß GWB § 101a in Form einer elektronischen Übermittlung (Fax/E-Mail)

Bearbeitungszeit der Angebote (Bewertung und Entscheidung)

Tage

Liegt eine Dringlichkeit gemäß § 12 EG Abs. 5 VOL/A vor?

Mögliche Reduktion der Angebotsbearbeitungsfrist bei objektiver Dringlichkeit um maximal 30 KT
Diese Möglichkeit besteht gemäß KP II grundsätzlich bis zum Ende 2010!

Tage

Liegt eine Vorinformation gemäß § 15 EG Abs. 6 VOL/A vor?

Verkürzung der Angebotsbearbeitungsfrist um: (4 max. 18 KT)

Tage

Angebotsfristverkürzung wegen gegebener elektronischer Übermittlung aller Bestandteile der Vergabeunterlagen (elektronisch, frei, direkt und vollständig §12 EG VOL/A)

Ortsbesichtigungstage

Tage

Bearbeitung der Teilnahmeanträge inkl. Entscheidung

Tage

Mögliche Reduktion der Teilnahmewettbewerbsfrist bei objektiver Dringlichkeit um maximal 22 KT

Tage

Teilnahmewettbewerbsfristverkürzung wegen gegebener elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung

Bearbeitungszeit / Erstellung Vergabeunterlagen

Tage

Zur Information für den ÖAG

Haftungshinweis:

Dieser Fristenrechner ist lediglich eine Rechenhilfe und stellt keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall dar. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung für etwaige Berechnungsfehler wird nicht übernommen.