06.12.2011 Neue EU-Schwellenwerte für 2012/2013 veröffentlicht! Wie schon erwartet, hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 vom 30. November 2011 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:319:0043:0044:DE:PDF) die neuen Schwellenwerte veröffentlicht, ab denen EU-weite Vergabeverfahren durchzuführen sind.
Sie betragen für Bauaufträge 5.000.000 netto und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 200.000 netto. Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen sind verpflichtet, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bereits ab 130.000 ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Für Öffentliche Auftraggeber treten diese erst nach entsprechender Änderung der Vergabeverordnung (§ 2) in Kraft. Bis dahin sind die bisherigen niedrigeren Schwellenwerte weiter gültig.
Sektorenauftraggeber müssen Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 400.000 netto EU-weit vergeben. Im Geltungsbereich der Sektorenverordnung sind die neuen Schwellenwerte ab 1. Januar 2012 zu beachten. Hier gibt es einen dynamischen Verweis auf die EU-Verordnung.
Wir werden Sie nach Veröffentlichung einer geänderten Vergabeverordnung erneut informieren.