30.09.2011 Neues Brandenburgisches Vergabegesetz veröffentlicht! Das neue Gesetz, das Brandenburger Vergabestellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab 1. Januar 2012 anwenden müssen, verlangt die Einhaltung eines Mindestlohnes, die vertiefte Prüfung unangemessen niedriger Angebote und verpflichtet die Vergabestellen zur Durchführung von Kontrollen. Für Mehraufwendungen der Kommunen, die aus der Umsetzung des Gesetzes entstehen, ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung.